Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Vitalback Group - Inh. Vitali Suschkov für Bäckereitechnik, Elektrotechnik, Service, Reparatur, Montage und Online-Verkauf
Stand: Januar 2026
Geltungsbereich
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlichrechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber“). Sie gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Vitalback Group, insbesondere Service-, Reparatur-, Wartungs-, Montage- und Notdiensteinsätze sowie den Verkauf von Maschinen, Ersatzteilen und Zubehör, auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen sowie handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Aufnahme der Leistungserbringung, Lieferung der Ware oder ausdrückliche Annahme zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Preise und Zuschläge
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sofern keine Festpreise vereinbart wurden, erfolgt die Abrechnung nach den zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Stundensätzen, Materialpreisen und Nebenkosten. Für Notdiensteinsätze außerhalb der regulären Geschäftszeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen gelten die jeweils gültigen Zuschläge gemäß Preisliste. Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
Abrechnung von Arbeits- und Fahrzeiten
Die Abrechnung der Arbeitsleistung erfolgt im 15-Minuten-Takt. Die erste angefangene Arbeitsstunde wird als volle Stunde berechnet, ab der zweiten Stunde erfolgt die Abrechnung je angefangene 15 Minuten. Rüst-, Vor- und Nachbereitungs- sowie Dokumentationszeiten gelten als Arbeitszeit. Fahrzeiten werden pro eingesetztem Servicetechniker berechnet. Die Entfernung wird pro eingesetztem Fahrzeug für Hin- und Rückfahrt abgerechnet.
Einsatz mehrerer Servicetechniker
Der Auftraggeber erkennt an, dass aus sicherheits-, organisations- oder technisch bedingten Gründen der Einsatz mehrerer Servicetechniker erforderlich sein kann. Die Entscheidung hierüber obliegt der verantwortlichen Elektrofachkraft auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung gemäß VDE 0105-100, DGUV Vorschrift 3, ArbSchG und BetrSichV. Die Abrechnung erfolgt gemäß vereinbarten Stundensätzen.
Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt freien und sicheren Zugang zur Anlage, erforderliche Medienanschlüsse, einen Ansprechpartner vor Ort sowie vollständige Arbeitsunterlagen sicher. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung werden gesondert berechnet.
Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB berechnet. Mahn- und Verzugskosten können geltend gemacht werden. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte bestehen nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
Lieferung, Fristen und Gefahrübergang
Liefer- und Ausführungsfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Ereignisse höherer Gewalt, Lieferengpässe oder behördliche Maßnahmen verlängern Fristen angemessen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Frachtführer oder bei Selbstabholung mit Übergabe an den Auftraggeber über. Gewährleistung, Nachbesserung und Abnahme Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist. Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung vorzunehmen und bis zu zwei Nachbesserungsversuche durchzuführen. Ein Gewährleistungsanspruch besteht nur bei nachweislich von uns zu vertretenden Mängeln. Tritt nach erfolgreicher Funktionsprüfung oder Abnahme ein erneuter Defekt auf, liegt ein Gewährleistungsfall nur bei identischer Ursache vor. Für neu auftretende oder durch äußere Einflüsse verursachte Fehler, insbesondere Verschleiß, Bedienfehler, Spannungsschwankungen oder mangelhafte bauseitige Elektroinstallationen, besteht kein Anspruch auf kostenfreie Nachbesserung. Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen und uns Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Nach Abschluss der Arbeiten ist die Leistung unverzüglich abzunehmen. Erfolgt innerhalb von 5 Werktagen keine schriftliche Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere wegen Produktionsausfall oder entgangenem Gewinn, sind ausgeschlossen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Datensicherung bei elektronischen Anlagen und Steuerungen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Arbeiten an elektronischen Steuerungen, Maschinensteuerungen, Software- oder Datensystemen eine vollständige Datensicherung durchzuführen. Für Datenverluste, Programmverluste oder Konfigurationsverluste, die nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits beruhen, übernehmen wir keine Haftung.
Haftung
Wir haften uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum. Forderungen aus Weiterveräußerung werden bereits jetzt an uns abgetreten.
Gerichtsstand und Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Vitalback Group, soweit gesetzlich zulässig. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Vorschrift.